WWAZ Schmutzwasserbeitragsbescheid
Ein schockierendes Weihnachtsgeschenk wurde in den letzten Tagen vom Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) verschickt.
Zahlreiche Haushalte, Gewerbebetriebe und Vermieter in Irxleben erhielten einen Widerspruchsbescheid mit der Aufforderung offene Schmutzwasserbeiträge zu zahlen.
So verlangt der WWAZ von privaten Einfamilienhausbesitzer Beiträge zwischen 1.000,-- und 2.000,-- Euro .
Viel härter treffen es die gewerblichen Immobilienbesitzer. Bei Ihnen verlangt die WWAZ Beiträge auf mehrere 10.000,-- Euro. In Einzelfällen werden auch die 100.000,-- Euro locker überschritten. Das Brisante daran ist, dass die Bescheide auch für Grundstücke erlassen wurden, die von der Gemeinde Irxleben verkauft wurden. Obwohl im Kaufvertrag geregelt ist, dass die Erschließungskosten die Gemeinde Irxleben trägt.
Zitat Kaufvertrag:
„Der Kaufgegenstand ist bisher unerschlossen. Der Verkäufer ist verpflichtete, den Kaufgegenstand entsprechend der Maßgabe des hierfür von der Bezirksverwaltungsbehörde Magdeburg genehmigten und veröffentlichten Bebauungsplanes Nr. 2/1 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches unverzüglich zu erschließen bzw. erschließen zu lassen und die Kosten hierfür zu tragen.“
Leider wurden diese vertraglich geregelte Kostenübernahme bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt. Und das obwohl die ersten Kaufverträge der Gemeinde Irxleben schon aus den Jahren 1991 stammen. In über 16 Jahren haben es Verwaltung und Politik nicht geschafft die Maßgaben vertraglicher Abreden in die Tat umzusetzen.
Nun besteht die Gefahr, dass wir als Gewerbetreibende bzw. Immobilienbesitzer zwischen die Mühlsteine von Politik und Verwaltung geraten. Die WWAZ hat die Bescheide gemäß einer gültigen Satzung erlassen. Als Körperschaft öffentlichen Rechts besitzt die WWAZ das Recht und die Macht die Schmutzwasserbeiträge eintreiben, was auch Zwangsvollstreckungsmassnahmen einschließt. Der im vorgetragende Widerspruch, dass die Grundstücke erschlossen erworben wurde, wurde aus unbegründet beschieden.
Zitat Widerspruchsbescheid:
„Soweit in Ihrem Kaufvertrag ausgeführt wird, dass das Grundstück voll erschlossen verkauft wurde, so berührt dies das Abgabenverhältnis zum WWAZ nicht, da der Grundstückskaufvertrag keine Recht und Pflichten für Dritte, hier dem WWAZ, begründen kann.
Ggf. entstehen Ausgleichsansprüche zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Ob dies der Fall ist, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Widerspruchsverfahrens und muss gesondert geklärt werden.“
Aufgrund dieser höchst unerfreulichen Tatsachen lädt das Unternehmernetzwerk Börde
am 04.01.2008 um 10.00 Uhr
in den Räumen des Bildungsvereines „Albert-Einstein“ e.V.
in der Gewerbestraße 6 in Irxleben
zu Beratungen zwecks eines gemeinsamen Vorgehen ein.

Es ist sehr hilfreich, wenn die Vertragsvereinbarungen über die Erschließung für die einzelnen Verträge hier veröffentlicht werden. Damit besteht die Möglichkeit besser das gemeinsame Vorgehen zu planen.